« Schwarzes Netzteil für schwarzes MacBook | Start | Kleines WWDC-Rätsel [Update] »
13.07.2006
Verbraucherzentralen mahnen iTMS Deutschland ab [Update]
Nach skandinavischem Vorbild mahnte der Bundesverband der Verbraucherzentralen den deutschen iTunes Music Store ab: «Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Songs, die man bei iTunes herunterlädt, nur auf dem iPod ohne weitere Zwischenschritte und ohne Qualitätsverlust laufen, nicht aber auf MP3-Playern der Konkurrenz. Zudem behalte sich Apple vor, die Nutzungsbedingungen im Nachhinein zu ändern. „Die Bedingungen für den Download sind eine Zumutung für die Nutzer und verstoßen gegen deutsches Verbraucherrecht“, sagte der stellvertretende vzbv-Vorstand Patrick von Braunmühl dem Tagesspiegel.» In einer für heute angesetzten Pressekonferenz sollen weitere Details genannt und andere Anbieter bekanntgegeben werden, die ebenfalls eine Abmahnung erhalten. «Apple hält die Kritik an seinen Geschäftsbedingungen für unberechtigt. „Jeder Song kostet 99 Cent“, sagt Apple-Deutschland-Sprecher Georg Albrecht. Das sei ein einfaches System. Außerdem könne man einen Titel anschließend auf beliebig viele CDs brennen.» Sollte Apple seine Bedingungen nicht ändern, hat der Verband die Möglichkeit zu klagen. In Skandinavien hat Apple noch bis zum 01. August Zeit, auf die Abmahnungen zu reagieren.
Update: Die Pressemitteilung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen: «Bei digitalen Medien sind Verbraucher nahezu ohne Rechte. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) heute in Berlin veröffentlichte Studie. "Nutzungsbedingungen, Kopierschutzsysteme und ein löchriges Urheberrecht machen die digitale Medienwelt für Konsumenten zu einem rechtlosen Raum", so Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des vzbv. Zudem sei die Kundenorientierung von vielen Anbietern digitaler Medien mangelhaft. "Unsere Studie zeigt, dass bestehende Rechte der Verbraucher von Anbietern ignoriert werden." Der vzbv und die Verbraucherzentralen starteten eine Offensive für ein nutzerfreundlicheres Urheberrecht und für die Wahrung der Verbraucherrechte in der digitalen Welt. Führende Anbieter digitaler Medien - unter anderem iTunes, T-Com, Nero und ciando - haben gestern Abmahnungen des vzbv erhalten.» Ausführlicher Bericht der Angelegenheit und von der Pressekonferenz selbst bei netzpolitik.org.
Posted by Leo at 11:27 | Permalink
TrackBack
TrackBack-Adresse für diesen Eintrag:
http://www.typepad.com/t/trackback/1350/5404497
Folgende Weblogs beziehen sich auf Verbraucherzentralen mahnen iTMS Deutschland ab [Update]:
Kommentare
Oh ja, ich würde auch sehr gerne die Musik auf meinem non-Apple MP3-Player spielen ohne Umwege, etwa über das Brennen auf Audio-CD. Bis dann sehe ich keinen Grund, im iTMS Musik zu kaufen. Tritt die Änderung in Kraft und mir wird ermöglicht, die Musik auf dem "normal sterblichen" Player zum Laufen zu bekommen bin ich durchaus bereit, 99 cent pro Song zu zahlen.
Kommentiert von: Peter (lemotox) | 13. Juli 2006; 11:49
was für spinner, da gibt es endlich mal einen erfolgreichen shop mit einer einigermassen aktzeptablen DRM strategy und schon muss dagegen geklagt werden. was passiert wenn apple mp3 anbieten muss? oder wma? dann wird es kein "fairplay drm" mehr geben und nur noch richtig verkrüppelte files angeboten werden. nicht das apple steten druck von seiten der musikindustrie bekommt (preisgestaltung) jetzt müssen auch noch die "verbraucherschützer" ihren senf dazu geben. wer wird den gezwungen im iTMS einzukaufen...? ist das nicht ein angebot von apple für IHR produkt? natürlich kann man davon ausgehen das dieses angebot die absatzzahlen vom iPod unterstützt, aber ist das sooo schlimm?
auf die übrige unterhaltungsindustrie übertragen muss das ja heissen das jede Speicherkartenlösung, jeder CD/DVD-Standart, jedes Netzteil etc, mit jedem beliebigen erhältlichen produkt funktionieren muss? weil das zeug ja auch in massen angeboten wird? *weird*
Kommentiert von: stangster | 13. Juli 2006; 12:04
Also zumindest die Kritik an der Klausel, nach der Apple die Lizenzbedingungen auch nach dem Kauf jederzeit ändern darf, finde ich völlig berechtigt.
Apple kann dadurch die Bedingungen zu Ungunsten des Käufers (2004 - also vor dem Start des deutschen iTMS? - im amerikanischen iTMS so geschehen!) ändern, der Kunde aber kann die Bedingungen nicht einseitig zu Apples Ungunsten ändern.
Kommentiert von: Daniel | 13. Juli 2006; 12:19
Das muss man dem Verbraucherschutz in allen Punkten recht geben. Allerdings betrifft das auch alle anderen Online Musikstores wie musicload usw. Dass DRM stinkt und dem ehrlichen Kunden absolut gar nichts außer Ärger bringt, hat auch der Verbraucherschutz begriffen. DRM ist nichts weiter als eine Abzockemasche der Musikindustrie.
auf die übrige unterhaltungsindustrie übertragen muss das ja heissen das jede Speicherkartenlösung, jeder CD/DVD-Standart, jedes Netzteil etc, mit jedem beliebigen erhältlichen produkt funktionieren muss? weil das zeug ja auch in massen angeboten wird? *weird*
Du verwechselst hier was. CDs, Speicherkarten usw kann man anfassen. Außerdem kannst du jedes Speicherkartenformat von unterschiedlichen Herstellern kaufen. Es sind Gegenstände. Digitale Musik ist das nicht. Deshalb gibt es ja auch nur ein geistiges Eigentum daran.
Kommentiert von: jokkel | 13. Juli 2006; 13:28
Ich denke, die Sache ist einfach die, dass Apple anderen MP3-Player-Herstellern die Möglichkeiten geben sollte, das Hauseigene DRM-Format abzuspielen. Diese Funktion können die meisten Hersteller per Firmware-Upgrade nachliefern und alle wären glücklich. Die Kopplung von iTunes an iPod ist nicht so toll, zugegeben ... aber man könnte argumentieren, dass der Benutzer mit den Bedingungen einverstanden ist wenn er es nutzt. Wer nicht einverstanden ist mit den Bedingungen wird ja nicht gezwungen bei iTunes einzukaufen.
Kommentiert von: Benjamin D. | 13. Juli 2006; 13:34
wahrscheinlich war der Intel-switch sowieso nur ein vorgriff, weil die 'verbraucherschützer' Apple eh bald dazu gezwungen haetten, Windows auf ihren rechnern ohne qualitätseinbussen laufen zu lassen ...
Kommentiert von: g. | 13. Juli 2006; 14:11
Ich denke das dieser Artikel von John Gruber das Thema umfassend abdeckt: Sein Punkt ist, daß DRM und Interoperabilität sich gegenseitig ausschließen.
Kommentiert von: [maven] | 13. Juli 2006; 14:54
Dann sollen die erstmal...
...Microsoft abmahnen, dass 90% der Software nicht bei der Konkurrenz (Mac OS X, Linux) aufen
...BMG abmahnen, dass die CDs nicht im Kasettenrecorder funktionieren
...BMW abmahnen, dass die Reifen nicht an Mercedes-Wagen passen
Geht's noch? Was ist das denn für ein Grund?
Die Sache mit den AGB ist jedoch IMHO berechtigt, aber gängige Praxis.
Kommentiert von: Patrick | 13. Juli 2006; 16:27
Ich kann die Zielsetzung der Verbraucherschützer nicht nachvollziehen. Ich denke, dass solche Maßnahmen sehr schlechte Konsequenzen mit sich bringen. Es ist kein Geheimnis, dass Apple kaum einen Umsatz mit den Songs aus dem iTunes Music Store macht, sondern die Plattenfirmen. Der Hauptgrund weshalb Apple den iTunes Music Store betreibt ist um die iPod Verkäufe anzukurbeln. Sollte Apple nun Songs ohne DRM verkaufen müssen würde das gesamte Konzept zusammenbrechen. Der Music Store wäre somit offen für die Konkurenz und würde nicht mehr seine Funktion erfüllen, nämlich die iPod Umsätze fördern. Abgesehen davon werden natürlich auch die Plattenfirmen nicht auf die DRM verzichten wollten. Ich denke, dass es Apple auf eine Anklage ankommen lassen wird. Sollte der Verbraucherschutz gewinnen würde Apple keine Option haben als den deutschen iTunes Music Store zu schießen. Ziemlich traurig wenn man bedenkt, dass dies eine erfolgreiche Alternative zu den illegalen Downloads ist. Was die Verbaucherschützer hier tun ist den illegalen Musik Download zu fördern. Dies hilft keinem weiter! Denkt der Verbraucherschutz ernsthaft daran, dass sie damit was gutes bewirken?
Kommentiert von: AA | 13. Juli 2006; 19:06
Also ich kann meine MP3s mit iTunes gearde nicht auf "beliebig viele CDs" brennen!
Ich habe mir allerdings auch noch nie welche gekauft, wiel ich für mein Geld gerne was in den Hände halte und mir CDs nachwievor dabei sehr entgegenkommen.
Kann man Apple DRM Musik wirklich beliebig oft mit iTunes auf Audio CDs brennen?
Appropos, bei nicht DRM Musik stört die iTunes Beschränkung beim brennen ja garnicht wirklich, man kann die MP3s auch locker mit anderen Programmen brennen.. :)
Kommentiert von: Oliver Keller | 14. Juli 2006; 09:19
Hi,
das ist ja richtig nett, wie hier Apple in Schutz genommen wird. Aber wenn so ein geschlossenes Konzept von M$ so erfolgreich wäre, wäre das Geschrei von den selben Leuten hier riesig. Versteht mich nicht falsch, ich selbst nutze den Store regelmässig mit all seinen Vor- und Nachteilen. Aber die Eingaben der Verbraucherschützer sind aus meiner Sicht richtig. Und nur weil sie gegen unseren Lieblingscomputerhändler sind ist dies doch noch kein Grund, hier die rosa Brille aufzuziehen.
Grüße
heck
Kommentiert von: heck | 14. Juli 2006; 09:50
Ich finde diese DRM-Geschichte sehr verbraucherunfreudlich und finde es richtig, dagegen vorzugehen. Leider ist der Urheber des Ganzen ja nicht Apple, sondern die Musikindindustrie, sie sollte verklagt werden!
Kommentiert von: Ole | 14. Juli 2006; 15:27
Also ich kann die Verbraucherschützer absolut nachvollziehen.
Ich empfehle mal, die Sache nicht aus Apples "Wir kurbeln den iPod-Absatz an und wer nicht einverstanden ist muss ja nicht kaufen"-Sicht zu sehen sondern aus Verbraucher-Sicht. Jemand, der sich bereitwillig auf iPod, iTunes, AAC & Fairplay einlässt und sagen wir mal für 500 Euro eine Musiksammmlung aufbaut, der ist FÜR IMMER an Apple gebunden. Das kann man toll finden, aber defakto schränkt es die Freiheit des Verbauchers massiv ein.
Kommentiert von: Matthias | 14. Juli 2006; 17:47
@Matthias:
Für immer an Apple gebunden?
Oder eben er brennt seine CDs einfach und kann sie danach genauso rippen, kopieren usw wie wenn er sie gekauft hätte.
Kommentiert von: Tobi | 14. Juli 2006; 18:06
ohhh mann...wo ist das Problem? Man kann doch problemlos die Sachen auf CD brennen und dann ist der DRM Schutz weg....früher haben wir LPs auf Kassette überspielt und heute ist es uns schon zuviel Arbeit ein paar Lieder auf CD zu brennen ;-)
Das einzige was ich wirklich bedenklich finde ist dei tatsache das Apple sich per AGB sicherstellt das sie die Nutzungsbedinungen NACHTRÄGLICH ändern können....nach dem Motto wenn sie morgen beschließen das ich nicht mehr brennen kann, dann habe ich verloren! (Aber das das sehr unwahrscheinlich ist sollte auch jedem klar sein, denn dann können Sie den Shop auch gleich schließen)
Vielleicht sollten die Verbraucherschützer Ihre (im Grundsatz der Sache berechtigten) Abmahnungen nicht an Apple & Co schicken sondern eher an die Musikindustrie die am liebsten noch ganz andere Forderungen stellen würde was DRM angeht.
rob
Kommentiert von: rob | 15. Juli 2006; 19:39
bla bla bla bla!!!!!!!!!!!!!1
Kommentiert von: blabla | 21. August 2006; 12:57