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16.10.2008
Android: Hintertür zum Entfernen von Programmen

Ebenso wie Apple im iPhone OS ließ Google eine Hintertür offen, über die sich störende Applikation von Android-Telefonen entfernen lassen. Google behält sich vor, nach eigenem Ermessen bestimmte Programme zu entfernen ("remotely remove"), die gegen Googles Entwickler-Distributions-Vereinbarung verstoßen.
Im Gegensatz zu Apples Geheimniskrämerei steht diese Passage allerdings in den vom IDG News Service zitierten Dienstleistungsbedingungen des Android Market - Googles Pendant zum App Store.
Während Apple jedes eingereichte Programm für das iPhone langwierig und nach schwammigen Richtlinien kontrolliert, bevor es (möglicherweise) im App Store angeboten wird, steht der Android Market vordergründig offen: Das Anbieten eines Programmes soll ungefähr ebenso einfach ablaufen wie das Hochladen eines Videos zu YouTube. Allerdings haben Google und T-Mobile durchaus Vorkehrungen getroffen, so werden z.B. VoIP-Applikationen ebenfalls auf eine WLAN-Verbindung beschränkt und auch der Amazon MP3-Musikdownload funktioniert nicht über das Mobilfunknetz. Zudem deutete Google bereits an, Programme "validieren" zu wollen - wie sich dies im Detail gestaltet, bleibt vorerst ungeklärt.
Das erste Android-Gerät "T-Mobile G1 with Google" kommt schon bald in den US-Handel, Anfang 2009 wird T-Mobile es auch in Deutschland anbieten.
Dieser Artikel erschien auch im 01blog (powered by CeBIT), für das ich momentan als Autor tätig bin.
Posted by Leo at 15:29 | Permalink
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verlinkt am 20.10.2008 17:02:21
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