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27.07.2010

30-tägige Rückgabemöglichkeit des iPhone 4 bei der Telekom mit Einschränkungen und Unklarheiten

In den USA räumt Apple seit längerem eine 30-tägige Rückgabemöglichkeit nach Kauf eines iPhones ein und erließ Anfang Juli in erster Reaktion auf die Empfangsproblematik des iPhone 4 die sonst übliche "restocking fee" in Höhe von 10% des Kaufpreises. Auf der Antennagate-Pressekonferenz betonte Steve Jobs am 16. Juli erneut, dass die trotz kostenloser Hülle mit ihrem iPhone 4 unzufriedenen Kunden die Rückgabemöglichkeit bei voller Erstattung des Kaufpreises (und Auflösung des AT&T-Vertrages) innerhalb von 30 Tagen nach Kaufdatum nutzen können. In Deutschland wird diese Rückgabemöglichkeit für ein "unbeschädigtes iPhone 4 [...] innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf bekanntlich seit gestern ebenfalls angeboten, dafür muss die spezielle Apple-Hotline unter der 08006645086 kontaktiert werden. Die Telekom löst "nach Einzelfallprüfung ebenfalls auf Kulanz den entsprechenden Mobilfunkvertrag", so ein Telekom-Sprecher gegenüber fscklog.com - allerdings bestehen zwei Einschränkungen: Dies gilt nur "bei Verträgen, die untrennbar mit dem Kauf eines iPhone 4 in Zusammenhang stehen", ob dies auch Vertragsverlängerungen und "Upgrade Anytime" umfasst, bleibt unklar. Zudem wird der Vertrag nicht rückwirkend, sondern zum Tag der Rückgabe aufgelöst. Da diese Rückgabemöglichkeit erst seit gestern besteht und die 30-Tages-Frist gilt, scheinen außerdem die Erstkäufer, die ihr iPhone 4 am oder kurz nach dem 24. Juni erhielten, von dieser Möglichkeit ausgeschlossen.

Posted by Leo at 11:42 | Permalink

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