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15.09.2004
iTMS UK im Feuer der Verbraucherschützer [Update_3]
Umgerechnet rund 1,15 EUR (0,79 pence) zahlen britische Verbraucher, um eins der Stücke aus dem iTMS zu ergattern für das französische und deutsche Kunden genau 0,99 EUR aufbringen müssen. Anlass genug für die Verbraucherorganisation Consumers' Association, sich schriftlich beim großbritannischen Office of Fair Trading zu beschweren und den iTMS als (gegen EU Recht verstoßend und damit) wettbewerbsschädigend zu brandmarken. Während ein Sprecher der Organisation einräumte, dass sich bisher kein britischer Konsument beschwert hätte und man nicht vorhabe, die anderen erheblich teureren Musikdownloadanbieter (wie Napster und Distributor OD2) ebenfalls anzugehen, wies Apple den Vorwurf zurück: "The underlying economic model in each country has an impact on how we price our track downloads. That's not unusual. Look at the price of CDs in the U.S. versus the UK. We believe the real comparison to be made is with the price of other track downloads in the UK." Eine Reaktion des Office of Fair Trading steht bisher aus.
Update: Das Office of Fair Trading reagierte inzwischen, allerdings ohne über ein weiteres Vorgehen zu entscheiden: "We have received that letter (from the CA). We are aware of this and it's an issue we are monitoring." The OFT is "considering" its position. "We look at each case on its merits", sagte eine Sprecherin gegenüber Macworld UK. Die Consumer's Association betonte derweil, dass man (nur) den iTMS kritisiere, weil dies eben der marktbeherrschende Anbieter ist. "He added: "It's all about consumers, and also about the future of the digital market place," Evans said. "We are told that free trade is good, yet despite this, when it's applied, the consumer is ripped-off. That's not the dream we signed-up for."
Update_2: Thomas Hillenbrand zimmert daraus für SPON direkt eine drohende EU-Klage, allerdings weniger durch die oben erwähnten britischen Verbraucherschützer: "Ob diese Argumentation bei den Brüsseler Kartellwächtern Gehör findet, ist zweifelhaft. Nach EU-Recht ist es Unternehmen durchaus erlaubt, ihre Waren in verschiedenen Ländern zu unterschiedlichen Preisen anzubieten. Auch darf der Verkäufer an eine bestimmte, geographisch definierte Kundengruppe verkaufen und andere Konsumenten ausschließen." Damit tritt eine hochspekulativ zusammengezimmerte Schlagzeile von SPON gegen die schlichtweg falsche Headline bei heise an.
Update_3: Apple bereitet laut Digital Music News eine erweiterte Stellungnahme vor, die mit den verschiedenen europäischen Lizenzkosten für Musik die Preisdifferenzen erklären soll. "But another defense is likely to come from existing prices for product like the iPod, which show relative parity across the UK, France and Germany." (via Macworld UK)
Posted by Leo at 18:26 | Permalink
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