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22.04.2008

Sammelsurium: Tastatur-LED-Steuerung, IM-Patentantrag, GPS-Sprenksel

Amit Singh fährt Code auf, um die Tastatur-LEDs (bei Capslock und, soweit noch vorhanden, Num Lock) anzusteuern. Nun müsste nur noch ein findiger Programmierer ein kleines Skript zurechtschneidern, dass meine Feststelltasten-LED bei neu eingehenden Mails zum Blinken bringt.
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Die für den Hack eines MacBook Air unter 10.5.2 genutzte WebKit-Schwachstelle lag in der dort verwendeten "Perl Compatible Regular Expressions"-Library (PCRE). In dieser Open-Source-Library war die Schwachstelle bereits im Mai 2007 beseitigt worden, so IDG News Service, doch WebKit setzte weiterhin auf die alte Version, bis die Lücke schließlich in Reaktion auf den Hack beseitigt wurde und die aktualisierte WebKit-Fassung mit Safari 3.1.1 Einzug hielt.
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Zwei Apple-Patentanträge, die momentan übermäßig durchgekaut werden, aber letztlich nur wenig hergeben: «Enhancing online shopping atmosphere» ist ein ziemlich banaler Patentantrag, der das Online-Shopping durch etwas mehr Interaktivität verkleben soll (mit Second Life und ähnlichen Abstrusitäten aber rein gar nichts zu schaffen hat).
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Und AppleInsider grub den schon im März veröffentlichten Antrag zu einem «Portable Electronic Device for Instant Messaging» aus, mit dem sich Apple die Benutzeroberfläche der SMS-Applikation des iPhones schützen lassen will und sanfte Hoffnung gibt, dass deren Nützlichkeit deutlich ausgedehnt wird (der Antrag führt neben SMS auch explizit MMS sowie datenbasierte IM-Protokolle wie XMPP, SIMPLE und IMPS auf). Aus den aufgeführten Modulen allein kann man sich genug Gerüchte zu iPhone OS 2.0 zusammenschrauben (Bloggin Module, GPS Module, etc.).
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Ein iPhone Atlas-Leser stieß im iPhone SDK auf weitere kleine Hinweise, die eine iPhone-GPS-Unterstützung andeuten (wann und in welcher Art diese auch immer geschehen mag).
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«Freudig berichtete Heker aber von einem Vertragsabschluss mit Apple für iTunes für eine paneuropäische Lizenzierung des Musikrepertoires nach einem Verhandlungsmarathon am Wochenende. Der GEMA-Chef freute sich, damit den "größten Nutzer im Online-Bereich weltweit" auf rechtlich sicheren Boden gebracht zu haben. Darüber hinaus gebe es auch Verhandlungen mit Sony Publishing und dem Peer-Verlag, einem der größten Herausgeber im Independent-Sektor. So werde sich nun zeigen, ob ein "echter paneuropäischer Markt für Online-Rechte funktionieren wird"», meldet heise.
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Die FAZ lobhudelt das Online-Rückgaberecht am Beispiel eines MacBook Pro mit zu lautem Lüfter: «Aber leider läuft auch der Lüfter. Selbst das alte Notebook hat still vor sich hingearbeitet - außerdem stresst kein einziges Programm den Prozessor. Laienprognose: Das Gerät ist defekt, also zurück damit. „Wir können keinen Defekt feststellen. Der Lüfter bewegt sich bei normaler Geschwindigkeit“, sagt der Mitarbeiter der Computer-Kette. Ob er dennoch das Gerät nicht tauschen könnte, fragt Meier. Schließlich liegen zwischen Kauf und Reklamation gerade mal 15 Stunden. Das Geräusch nerve ihn. Nein, sagt der Mitarbeiter und beruft sich auf Apple.» (Danke, Lars!)

Posted by Leo at 18:41 | Permalink

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