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26.06.2008

UMTS-Flat für iPhone 3G: Klarstellung zu VoIP, Instant Messaging und VPN-Verbindungen [Update]

«Die Nutzung von VoIP, Instant Messaging und IPVPN ist nicht Gegenstand des Vertrages», schreibt T-Mobile explizit im Kleingedruckten zur UMTS-Flat der Complete-Verträge für das iPhone 3G in Deutschland.
Der Ausschluss von VoIP, IM und P2P-Traffic findet sich bei praktisch allen Anbietern von Mobilfunk-Datentarifen in mehr oder minder deutlicher Form und ist insofern (leider) nichts ungewöhnliches. Doch was bedeutet dies für VPN-Verbindungen (immerhin ist die Unterstützung von Cisco IPSec VPN eine der entscheidenden Neuerungen in OS X iPhone 2.0)?

Auf Nachfrage erklärt Telekom-Pressesprecher Alexander v. Schmettow gegenüber fscklog.com: «Die Nutzung von VoIP, Peer2Peer und Instant Messaging (mit Anbietern wie zum Beispiel Skype) ist im Leistungsumfang der Complete Tarife nicht enthalten, da die Nutzung dieser Dienste die für diese Tarife vorgesehene Netzkapazität überschreitet und ein mögliches Risiko für das Netz von vornherein vermieden werden soll.

Das Apple iPhone 3G wird in seinem werkseitigen Funktionsumfang von T-Mobile in keiner Weise eingeschränkt.

Die Nutzung des VPN-Clients auf dem Apple iPhone ist grundsätzlich möglich, hier gibt es keinerlei Einschränkungen.»

Zusätzlich wird T-Mobile für Geschäftskunden künftig ein eigenes Produkt mit der Bezeichnung Mobile IP VPN anbieten, dessen Leistungen nicht in den Complete-Tarifen enthalten ist.

Apple selbst will im App Store nur VoIP-Applikationen für das iPhone zulassen, die ausschließlich im WLAN ihren Dienst verrichten. Derzeit kann übrigens z.B. iChat (sowohl AIM wie Jabber) problemlos mit T-Mobiles Datenflat genutzt werden, auf dem iPhone sollte sich dies künftig hoffentlich nicht anders verhalten.

Update 27.06.08 13:50 Uhr: iFun.de/iPhone hat nochmals genauer nachgefragt und von T-Mobile die Bestätigung erhalten, dass «...die Applikationen rein technisch funktionieren werden, T-Mobile behält sich jedoch eine Sperrung der Netzdienste vor (das betrifft das UMTS-Netz, nicht die Nutzung an W-LAN HotSpots)».

Posted by Leo at 20:37 | Permalink

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