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25.09.2010
Apple gewährt iPhone-Garantie europaweit, EU-Kommission will vorläufige Kartelluntersuchung einstellen
Für ein in der Europäischen Union (inklusive Island, Liechtenstein und Norwegen) erworbenes iPhone gilt Apples einjährige Hardware-Garantie auch in jedem anderen Land der EU bzw. EEA - diese Änderung gab die Europäische Kommission heute in einer Pressemeldung bekannt. Zwar repariert oder ersetzt Apple im Garantiefall schon seit Monaten ein z.B. in Großbritannien gekauftes freies iPhone 4 auch in Deutschland, offiziell bestätigt wurde diese Praxis bislang jedoch nicht. Zuvor konnte die iPhone-Garantie nur im Land des Kaufes wahrgenommen werden.
Nach dieser geänderten Garantiehandhabung und Apples jüngster Rücknahme der Einschränkungen bei der Wahl der iOS-Entwicklungswerkzeuge beabsichtigt die EU-Kommission, ihre vorläufige Kartelluntersuchung gegen Apple einstellen. "Apples Reaktion auf unsere vorläufigen Untersuchung zeigt, dass die Kommission die Wettbewerbsregeln nutzen kann, um rasche Ergebnisse mit klaren Vorteilen für Verbraucher in einem Markt zu erzielen ohne ein formelles Verfahren einleiten zu müssen", so das für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissionsmitglied Joaquín Almunia. Offen bleibt, ob auch für ein beispielsweise günstig in der Schweiz, Hongkong oder in den USA erworbenes iPhone 4 hierzulande die Garantie gewährt wird - zumindest die Apples Stores in der Schweiz scheinen jedenfalls bislang gewillt, EU-iPhones im Garantiefall zur Reparatur anzunehmen.
Posted by Leo at 16:42 | Permalink